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Grundlagen & Hilfsmittel

Im Kanton Aargau müssen Neu-, An- und Umbauten «genügend sicher vor Naturgefahren» erstellt werden
(§ 52 Baugesetz). Die Schutzziele haben im Kanton Aargau auch eine versicherungsrechtliche Bedeutung
(Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz).

Schutzziel: Das Gebäude bleibt bis zum 100-jährlichen Hochwasser intakt und trocken

Grundlagen:

  • Schutzzielmatrix Kanton Aargau (Richtplanbeschluss)
  • Regeln der Baukunde (SIA 261/1)

Schutzziel: Das Gebäude bleibt bis zum 100-jährlichen Regen intakt und trocken

Grundlage:

  • Merkblatt «Umsetzung des Überschwemmungsschutzes im Baubewilligungsverfahren»
  • Regeln der Baukunde (SIA 261/1)

Schutzziel: Das Gebäude hält den zu erwartenden Windspitzen bis zum 50-jährlichen Wind schadlos stand, es gibt keine abgerissenen Bauteile

Grundlage:

Schutzziel: Bis zum 50-jährlichen Hagel entstehen keine Schäden an Fassade, Dach und daran befestigen Bauteilen wie Solaranlagen.

Im Kanton Aargau müssen Bauteile, die dauerhaft der Witterung ausgesetzt sind, demnach einen Hagelwiderstand 3 (HW 3 – Hagelkorn mit einem Durchmesser von 3 cm) besitzen.

Für bewegliche Elemente, wie z.B. Lamellenstoren, sind geeignete Massnahmen zu treffen, die diese vor der Schädigung in einen Schutzzustand bringen. Lamellenstoren werden z.B. mit dem System «Hagelschutz – einfach automatisch» vor einem drohenden Hagel automatisch eingezogen.

Grundlage:

Schutzziel: Dach, Aussenwände sowie Vordächer, Oberlichter und Solaranlagen halten bis zum 50-jährlichen Ereignis der Schneelast stand. Das Abrutschen von Schnee darf weder Personen noch tieferliegende Gebäudeteile schädigen.

Grundlage:

Schutzziel: Das Gebäude schützt die sich darin befindenden Personen bis zum 475-jährlichen Erdbeben (Merkblatt Erdbebengerechte Neubauten, Merkblatt Überprüfung bestehender Gebäude)

Grundlage:

Schutzziel: Das Gebäude bleibt auch bei seltenen Ereignissen intakt und schützt die sich darin befindenden Personen.

Im Kanton Aargau sind bei bekannter Gefahrenexposition geeignete Massnahmen zu treffen, die das Gebäude weitgehend vor drohenden Elementarschäden schützen.

Grundlagen:

Die Jährlichkeit beschreibt die Häufigkeit von Ereignissen: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein sogenannt 100-jährliches Ereignis an einem bestimmten Ort tatsächlich eintritt, beträgt 1 zu 100 oder 1 % pro Jahr.

Gebäude haben eine typische Lebensdauer von 50 Jahren oder mehr. Auf 50 Jahre betrachtet, liegt die Eintretenswahrscheinlichkeit eines 100-jährlichen Ereignisses bei 40 %. Dies entspricht ungefähr der Chance, dass Sie bei einem Münzwurf richtig liegen mit «Kopf» oder «Zahl»! Im selben Betrachtungszeitraum von 50 Jahren steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein 300-jährliches Ereignis mindestens einmal eintritt, auf 15 %. Dies entspricht der Wahrscheinlichkeit, mit einem einzigen Wurf eine 6 zu würfeln. Seltene Naturgefahren dürfen nicht unterschätzt werden!

Die Gefährdungsübersicht der AGV (AGV - Aargauische Gebäudeversicherung) zeigt eine praxisgerechte Zusammenfassung von Inhalten, die auf anderen Internetportalen bereits veröffentlicht sind:

Die Schadenerfahrung der AGV erhalten Baubewilligungsbehörden auf Anfrage per E-Mail: praevention@agv-ag.ch

Für Rutschungen, Sturz und Absenkungen liefert der Naturereigniskataster wichtige Informationen über die Relevanz der Gefährdung.

Beratung

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) berät Bauherrschaft, Gebäudeeigentümer, Planer und Behörden kostenlos und beantwortet Fragen rund um den Gebäudeschutz.

Beiträge

Die AGV kann notwendige und wirksame Massnahmen zum Schutz von Gebäuden mit bis zu 40 % der Kosten unterstützen. Senden Sie das ausgefüllte Beitragsgesuch Objektschutzmassnahmen an die AGV.

Beachten Sie bitte: Die AGV muss den Beitrag vor der Realisierung des Projekts zugesichert haben.

Keine Beiträge gibt es für Schutzmassnahmen, die ohnehin hätten umgesetzt werden müssen – gemäss den gesetzlichen Vorgaben oder nach den Regeln der Baukunde zum Zeitpunkt des Baus.

Die Aargauische Gebäudeversicherung bietet Baubewilligungsbehörden sowie Planern, Architekten und Handwerkern zielgerichtete Seminare zum naturgefahrensicheren Bauen an. Anmelden können Sie sich unter www.agv-ag.ch/anmeldung.

Den Flyer Seminarprogramm Prävention finden Sie hier.

Eine Übersicht über wichtige Dokumente, Formulare und Informationen zum Thema Gebäudeschutz vor Naturgefahren im Kanton Aargau finden Sie hier.

Empfehlungen für Schutzmassnahmen je nach Gefährdung am Standort und Situation finden Sie im Naturgefahren-Check.


Beratung
AGV Aargauische Gebäudeversicherung

Abteilung Prävention
Bleichemattstrasse 12/14
5001 Aarau

+41 62 836 36 67
praevention@agv-ag.ch
www.agv-ag.ch

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