Projektierung: wirksames und effizientes Schutzkonzept
Analog zu den vorhergehenden Phasen gilt auch in der Projektierung: Dank dem frühzeitigen Einbezug der mit Naturgefahren verbundenen Risiken lässt sich das Bauvorhaben einfach umsetzen und dessen langfristigen Nutzen für die Auftraggeber verbessern.
Folgende Aufgaben stehen im Zentrum:
- Schutzkonzept konkretisieren anhand der standortbezogenen Rahmenbedingungen sowie der angestrebten Schutzziele und der angedachten Lösungsstrategien
- letzte Unklarheiten und offene Punkte im Zusammenhang mit Naturgefahren klären – allenfalls in Absprache mit einer auf Naturgefahren spezialisierten Fachperson (z. B. Bauingenieur)
- besonders wichtig: die Aktualität der standortspezifischen Grundlagen zu den Naturgefahren überprüfen
- Projektpflichtenheft in Bezug auf das Schutzkonzept nachführen
Je nach Vorgaben von Kanton, Gemeinde und Gebäudeversicherung wird bei Gefährdung durch Hochwasser, Erdrutsch, Murgang, Steinschlag oder Lawinen ein Gutachten für die Baubewilligung benötigt. Bei Neubauten sind die Normen SIA 261 und SIA 261/1 konsequent umzusetzen. Vielerorts wird zudem ein Nachweis betreffend Erdbebensicherheit gefordert (Normen SIA 261 für Neubauten, resp. SIA 269/8 bei Umbauten).
Praktische Unterstützung
- Standortbezogene Gefahrenübersicht, Schutzziele, situationsbezogene planerische und technische Lösungsmöglichkeiten sowie direkte Links ins kantonale Geoportal sowie zum jeweiligen ÖREB-Auszug des Grundstücks: standortbezogener Naturgefahren-Check:
- Schutzzielvorgaben gemäss den Normen SIA 261 und 261/1
- Beratungsangebote der kantonalen Gebäudeversicherungen und kantonsspezifische Hinweise
- Praktische Planungshilfe für jede Phase: SIA D0260 «Entwerfen & Planen mit Naturgefahren im Hochbau»
- Technische Ausführungen zum Hochwasserschutz gemäss Norm SIA 261/1: SIA 4002 «Hochwasser – Wegleitung zur Norm SIA 261/1»
- Übersicht Normen und Richtlinien für den Gebäudeschutz vor Naturgefahren