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Plansymbole Objektschutz

Die Plansymbole können für die Darstellung von Schutzmassnahmen auf Plänen verwendet werden und sind nach den Planungsphasen gemäss SIA gegliedert. Sie folgen den Empfehlungen der Norm SIA D 0260 – Entwerfen & Planen mit Naturgefahren im Hochbau.

Die Plansymbole wurden in erster Priorität für den Schutz vor Überschwemmung erarbeitet. Sie sind aber so gestaltet, dass die Symbolik auf weitere Gefahrenprozesse angewendet bzw. ausgebaut werden kann. Grundsätzlich wird zwischen Einwirkungen, Schutzkonzept, Massnahmen und Notfallplanung unterschieden. Unter Einwirkungen werden die betroffenen Überschwemmungsflächen und Fliessrichtungen verstanden. Das Schutzkonzept zeigt den geplanten Schutzperimeter und die Schutzhöhe auf. Die Massnahmenplanung zeigt die konkreten Massnahmen resp. Massnahmen-Empfehlung auf (z.B. hier wird ein wasserdichtes Fenster eingebaut). Die Notfallplanung hält relevante Elemente für die Intervention fest.

Symbole nach Planungsphasen

1. Erstabklärung und Strategische Planung
In der Erstabklärung geht es darum, welche Gefährdungen in die Rahmenbedingungen der Planung aufgenommen werden sollen. In der strategischen Planung sind Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen zu definieren und die Lösungsstrategie festzulegen. Zur Festlegung der Lösungsstrategie können Plansymbole der Vorstudie (Einwirkungen und Schutzkonzept) hinzugezogen werden.

2. Vorstudien
In der Planungsphase der Vorstudie ist die planerische Lösungsstrategie zu entwickeln und ein Schutzkonzept zu entwerfen. Für den Schutzkonzeptplan sind die Plansymbole «Einwirkungen» und «Schutzkonzept» geeignet.

Beispielplan zu einem Schutzkonzept

3. Projektierung
In der Projektierungsphase ist das Schutzkonzept zu konkretisieren und die Massnahmen sind gemäss den möglichen Auswirkungen von Naturgefahren, den Schutzzielen und der Verhältnismässigkeit der Massnahmen auszugestalten. Die im Schutzkonzept vorgesehenen Sonderelemente (Plansymbol 1-2.10) sind in dieser Planungsphase zu konkretisieren und zu dimensionieren. Dazu kann ein ergänzender Massnahmenplan erstellt werden. Die Dimensionen der Schutzmassnahmen sind mit einer phasengerechten Genauigkeit anzugeben und auf dem Plan auszuweisen (bspw. Ausführungs- oder Dichthöhen). Weitere zwingende Anforderungen wie bspw. Selbstschliesser bei Türen oder Kompressor-Dichtungen sind zu bezeichnen. Dazu eignen sich die Plansymbole «Schutzmassnahmen». Weitere Symbole für Objektschutzmassnahmen können bei Bedarf definiert und in die Symbolbibliothek aufgenommen werden. Projektierte Elemente werden grundsätzlich in Rot gehalten und mit normaler Schrift bezeichnet. Bestehende Elemente sollen mit Schwarz und in kursiv gehalten werden.

Beispielplan zu Schutzmassnahmen

4. Ausschreibung
In der Ausschreibungsphase sind Werk- und Detailpläne der vorgesehenen Massnahmen zu erstellen, die mit dem Schutzkonzept abzustimmen sind. Bestehende Pläne zum Schutzkonzept und Massnahmen dienen dabei als Grundlage. Da sich die Detail- und Werkpläne an baulichen Vorgaben orientieren, werden hierfür keine Plansymbole zur Verfügung gestellt.

5. Realisierung
Während der Projektrealisierung ist sicherzustellen, dass die Arbeiten basierend auf den Anforderungen des Schutzkonzeptes ausgeführt werden. Die geplanten Massnahmen sind gemäss den Massnahmenplänen sowie den Werk- und Detailplänen umzusetzen. Allfällige Änderungen müssen mit dem Schutzkonzept vereinbar sein. Ist eine wetterprognosegesteuerte Storensteuerung zum Schutz vor Hagel (siehe Plansymbole Schutzmassnahmen, Symbol Nr. 3-3.1 ) geplant, ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

6. Bewirtschaftung
Die Notfallplanung dient der Aufrechterhaltung des Gebäudebetriebs und für Massnahmen wie Evakuationen, Errichtung mobiler Massnahmen und Intervention. Dazu können die Plansymbole «Notfallplanung» hinzugezogen werden. Die Plansymbole können bei Bedarf durch weitere Symbole ergänzt werden. Die Zuständigkeiten der Interventionsstellen sind auszuweisen.

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