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SIA D0260 - neue Planungshilfe

Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawine, Steinschlag, Murgang und Erdbeben: Gebäude in der Schweiz sind verschiedenen Naturgefahren ausgesetzt.

Gesamtleiter, dies sind oft Architektinnen und Architekten, wahren die Interessen der Auftraggeber – dies gilt auch für das Erkennen von Naturgefahren und das Planen von allfälligen Schutzmassnahmen.

Mit der richtigen Planung lassen sich Schäden durch Naturgefahren vermindern oder gar vermeiden. Je früher Massnahmen eingeplant werden, desto günstiger, weniger sichtbar und weniger komplex werden die notwendigen baulichen Umsetzungen.

Die Dokumentation «Entwerfen & Planen mit Naturgefahren im Hochbau» hilft zu erkennen, welchen Naturgefahren das Bauvorhaben ausgesetzt ist und in welcher Leistungsphase Planungen von Schutzmassnahmen sinnvoll sind.

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