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Schutz bestehender Gebäude vor Stein- und Blockschlag

Wählen Sie eine Kombination von konzeptionellen Massnahmen, Verstärkung und Abschirmung. Besonders zu beachten ist der Schutz von Personen. Für den Gebäudeschutz vor Stein- und Blockschlag eignen sich nur permanente Massnahmen. Prüfen Sie auch eine angepasste Nutzung.

Schutz durch Verstärkungen:

  • Im Auslaufbereich von rollenden oder gleitenden Steinen: Verstärken oder verschalen Sie die betroffenen Aussenwände mit stossdämpfenden Materialien und schützen Sie Öffnungen durch Sprossen. Planen Sie intensiv genutzte Aussenräume im geschützten Bereich.
  • Bei Gefährdung durch fallende oder über die Gebäudehöhe springende Steine und Blöcke: Sehen Sie am Dach, an den betroffenen Aussenwänden und an Öffnungen Verschalungen und Verstärkungen mit stossdämpfenden Materialien vor. Halten Sie Nutzungen des Aussenraumes möglichst gering, da diese durch das Gebäude nicht geschützt werden können.
  • Anschüttung mit Erdmaterial zur Dämpfung grösserer Sturzenergien.

In der nahen Umgebung des Bauwerks sind folgende Abschirmungsmassnahmen zu prüfen:

  • Schutznetze,
  • Netzabdeckungen,
  • Auffangdamm,
  • Palisadenwand

Dämme oder Netze: Ein Auffangdamm, eine Auffangmauer oder ein Drahtseil- und Ringnetz kann wirksamen Schutz ermöglichen. Netze müssen nach einem Ereignis instand gestellt werden, damit die Schutzwirkung sichergestellt ist. Passen Sie in ungeschützten Aussenbereichen die Nutzung an.

Ist die Abbruchstelle kleinräumig und direkt an das Gebäude angrenzend, kann dieser Bereich gegebenenfalls stabilisiert und gesichert werden. Minimieren Sie bei verbleibender Restgefährdung die Aussenraumnutzungen nahe der Abbruchstelle und vermeiden resp. schützen Sie Öffnungen in den betroffenen Aussenwänden.

Nationale Schutzziele
Vollzugshilfe «Schutz vor Massenbewegungsgefahren»

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