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Was Sie als Planer im Kanton Aargau beachten müssen

Was Bauherren im Kanton Aargau bezüglich Planung, Ausführung und Unterhalt wissen müssen

Neubauten müssen dem Baugesetz sowie den Regeln der Baukunde (z. B. Schweizer Baunormen) entsprechen. Gemäss diesen Bestimmungen müssen sie einen definierten Widerstand unter anderem gegen Hochwasser, Wind, Schnee und Erdbeben aufweisen. Für den Schutz gegen Wind, Schnee und Erdbeben (nicht bei der AGV versichert) trägt in der Regel der Bauingenieur die Verantwortung. Für den Schutz gegen Überschwemmungen, Hagel, Erdrutsch und Steinschlag ist der Planer zuständig.

Die oben genannten Rahmenbedingungen gelten auch für An- und Umbauten. Allerdings kann der Schutz bestehender Bausubstanz bei einem An- oder Umbau mit verhältnismässigem Aufwand möglicherweise nicht gewährleistet werden. In diesem Fall muss zumindest die neue Bausubstanz die gesetzlichen Bedingungen erfüllen.

Der Planer informiert sich über die geltenden Schutzziele und zeigt der Bauherrschaft mögliche Schutzmassnahmen auf. Wichtig ist, dass dabei alle Naturgefahren berücksichtigt werden. Nutzen Sie die Planungshilfen des SIA (SIA D 0260 «Entwerfen & Planen mit Naturgefahren im Hochbau», SIA 4002 «Hochwasser - Wegleitung zur Norm SIA 261/1»).

Naturgefahrensicheres Bauern erfordert spezifische Kenntnisse. Die AGV bietet daher zielgerichtete Schulungen für Planer an.

Beispiel:
In Bezug auf Überschwemmung kann eine mögliche Gefährdung für das Bauvorhaben anhand der Gefährdungsübersicht der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) ermittelt werden. Der Planer legt Massnahmen fest und dokumentiert sie gegenüber der Bauverwaltung und der AGV im Formular «Hochwasserschutznachweis» als Teil des Baugesuchs. Die AGV kann bereits in der Konzeptphase beratend beigezogen werden. Spätestens bei der Anmeldung zur Bauzeitversicherung begutachtet die AGV den Überschwemmungsschutz. Nachträgliche Massnahmen sind in der Regel teurer und nur schwer ins Gesamtbild einzufügen.

Stellen Sie sicher, dass die gewünschten Schutzmassnahmen und die damit verbundenen Anforderungen mit den Handwerkern und Lieferanten schriftlich vereinbart werden (Download Checkliste).

Bestätigen Sie der Bauherrschaft nach Bauabschluss, dass das Gebäude die definierten Schutzanforderungen vollumfänglich erfüllt und die Schutzmassnahmen wie vereinbart umgesetzt wurden.

Zeigen Sie der Bauherrschaft in einem Unterhaltsplan auf, was zu tun ist, um das Schutzniveau auf lange Sicht aufrechtzuerhalten.


Beratung
AGV Aargauische Gebäudeversicherung

Abteilung Prävention
Bleichemattstrasse 12/14
5001 Aarau

+41 62 836 36 67
praevention@agv-ag.ch
www.agv-ag.ch

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