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Stabilisierungsmassnahmen an der Abbruchstelle

Die folgenden Massnahmen sind möglich, wenn die Ausbruchsnische klein ist und direkt an das gefährdete Gebäude angrenzt:

  • Verkleidung / Begrünung: Durch die Verkleidung oder Begrünung kann die Oberfläche vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Nach Möglichkeit ist die Felsböschung zu begrünen und zu bepflanzen. Bei steilen Böschungen sind aus Gründen der Oberflächenerosion Kombinationen aus Geotextil, Seilnetzen, Spritzbeton mit Ankern oder Nägel notwendig.
  • Steinschlaggeflechte: Durch Geflechte werden einzelne, sich ablösende Steine aufgefangen, am Springen gehindert und kontrolliert nach unten zum Böschungsfuss geführt. Diese Massnahme eignet sich insbesondere für verwitternde Nagelfluhwände. Als Material werden Geflechte aus verzinkten Drähten oder verknotetem Kunststoff verwendet. Die Geflechte werden in einem Abstand von 0.3 bis 0.4 m zur Felsoberfläche montiert. Dadurch wird verhindert, dass sich abgelöste Steine verfangen und Ablagerungen bilden, welche die Geflechte zerstören.
  • Stützelemente / Anker: Zur Erhöhung der Standsicherheit können überhängende oder unterschnittene Felsmassen durch Beton- oder Stahlpfeiler abgestützt werden. Bei der Anordnung mehrerer Pfeiler empfiehlt es sich, einen horizontalen Betonriegel als Widerlager auszubilden. Zur Sicherung niedriger senkrechter Böschungen können Stützmauern verschiedener Art angeordnet werden. Sie dienen zur Erhöhung von Gleit- und Kippsicherheit oder zur Verminderung der Verwitterungsanfälligkeit. Die Standsicherheit einzelner Blöcke oder Böschungsabschnitte kann durch Felsanker erhöht werden. Bezüglich Bemessung und Korrosionsschutz wird auf die SIA-Norm 267 (Geotechnik) verwiesen.
  • Abflachung: Kleine Felsböschungen können durch Abflachung unter 40° in ihrem Gefahrenpotential reduziert werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass solche Böschungen infolge des veränderten Oberflächengefüges stärker verwittern.
  • Drainagen: Drainagen sollen sowohl das Eindringen von Oberflächenwasser in die Böschung, als auch das Felskompartiment tiefgründig entwässern. Diese Massnahme hemmt die natürlichen Verwitterungsvorgänge und wird in Kombination mit anderen Stabilisierungsmassnahmen angewandt.
  • Felsreinigung: Unter der Felsreinigung versteht man das Entfernen von absturzgefährdeten Steinen und Blöcken. Die Wirkungsdauer dieser Massnahme ist beschränkt, da die Verwitterung ein stetig fortlaufender Prozess ist. Die Reinigung verlangt ein gebirgsschonendes Vorgehen. Dieser Forderung wird oft nur der Handabtrag gerecht. Während der Durchführung der periodischen Reinigungsarbeiten sind temporäre Schutzmassnahmen im betroffenen Sturzgebiet anzuordnen.
Gilt für folgende Naturgefahren:

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