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Strategien zum Schutz vor Steinschlag

Wählen Sie eine Kombination von konzeptionellen Massnahmen, Verstärkung und Abschirmung. Besonders zu beachten ist der Schutz von Personen. Erwägen Sie auch einen anderen Standort oder eine angepasste Nutzung. Für den Gebäudeschutz vor Stein- und Blockschlag eignen sich nur permanente Massnahmen. Der Schutz vor Stein-, Block- und Eisschlag durch die Bemessung von Bauteilen des Bauwerks ist nur für schwache und mittlere Intensitäten geeignet. Für hohe Intensitäten sind andere Massnahmen umzusetzen (z.B. Schutznetze).

  • Konzeptionelle Massnahmen und Verstärkung bei rollenden Steinen: Passen Sie das Gebäude von Beginn weg an die Gefährdung an. Dies erreichen Sie durch einen erhöht angeordneten Gebäudekörper und eine angepasste Innenraumnutzung im exponierten Bereich des Erdgeschosses. Vermeiden Sie Öffnungen in den betroffenen Aussenwänden oder schützen Sie sie. Verstärken Sie die betroffenen Aussenwände, beispielsweise verschalt mit einer Rundholzkonstruktion. Planen Sie Aussenraumnutzungen ausschliesslich in geschützten Bereichen.
  • Schutz durch konzeptionelle Massnahmen und Verstärkung bei springenden Steinen: Planen Sie das Gebäude im umliegenden Gelände vertieft. So reduzieren Sie Aussenwandflächen, die verstärkt werden müssen. Vermeiden Sie zudem Öffnungen im exponierten Bereich oder schützen Sie sie. Verstärken und verschalen Sie die betroffenen Aussenwände. Sehen Sie Aussenraumnutzungen ausschliesslich in geschützten Bereichen vor.
  • In der nahen Umgebung des Bauwerks sind folgende Abschirmungsmassnahmen zu prüfen: Schutznetze, Netzabdeckungen, Auffangdamm, Palisadenwand.
  • Schutz durch Dämme, Mauern und Netze: Durch den Bau von Schutzdämmen/-mauern oder Drahtseil- und Ringnetzen können Sie das Risiko erheblich reduzieren. Netze müssen nach einem Ereignis instand gestellt werden, damit die Schutzwirkung wieder sichergestellt ist. Falls die abstürzenden Steine die Schutzbauten überspringen könnten, sollten Sie weitere Massnahmen vorsehen wie eine angepasste Nutzung der betroffenen Innen- und Aussenräume.
  • Schutz durch Massnahmen an der Abbruchstelle: Ist die Abbruchstelle kleinräumig und direkt an das Gebäude angrenzend, kann dieser Bereich gegebenenfalls stabilisiert und gesichert werden. Minimieren Sie bei verbleibender Restgefährdung die Aussenraumnutzungen nahe der Abbruchstelle und vermeiden resp. schützen Sie Öffnungen in den betroffenen Aussenwänden.
Nationale Schutzziele
Vollzugshilfe «Schutz vor Massenbewegungsgefahren»

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