Was Sie als Architekt oder Planer im Kanton Basel-Landschaft beachten müssen
Sie planen im Kanton Basel-Landschaft einen Neu- oder Umbau? Beachten Sie, dass der Schutz vor Naturgefahren beim Bau obligatorisch ist. Nachfolgend finden Sie Empfehlungen und Hinweise, die Sie unbedingt beachten sollten:
Naturgefahrengerechtes Bauen erfordert spezifische Kenntnisse: Wo muss mit welchen Gefahren gerechnet werden? Welche Risiken bestehen für das Gebäude? Welche Massnahmen erhöhen den Schutz am wirksamsten? Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung hat für Bauwillige und Interessierte eine Wegleitung zur Planung von Schutzmassnahmen gegen Schäden durch gravitative Naturgefahren erstellt.
Aber auch den Fragen bezüglich des Brandschutzes gilt es sich als Planer zu stellen.
Als Architekt, Planer, Bauleiter oder QS-Verantwortlicher Brandschutz finden Sie hier diverse Informationen und Hilfestellungen zu Fragen rund um den Brandschutz im Bauprozess.
Gemäss dem Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz (BNPG) müssen bewilligungspflichtige Bauprojekte den Schutz gegen gravitative Naturgefahren einplanen und nachweisen. Die dazu notwendigen Unterlagen finden Sie nachstehend:
- Formular Überschwemmung «gelb»
- Wegleitung Schutzmassnahmen gegen Schäden durch gravitative Naturgefahren
- Formular Objektschutznachweis gemäss Wegleitung
- Übereinstimmungserklärung
- Formular Nachweis für planmässige mobile Überschwemmungs-Schutzmassnahmen
- Formular Rutschung permanent «gelb»
Ausserdem nimmt die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung als Kompetenzzentrum für Prävention im Bereich Brandschutz eine hoheitliche Aufgabe wahr. Sie fördert den vorbeugenden Brandschutz mit Beratungen und Beiträgen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Zeigen Sie der Bauherrschaft in einem Unterhaltsplan auf, was zu tun ist, um das Schutzniveau auf lange Sicht aufrechtzuerhalten.
Für freiwillige Schutzmassnahmen können bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung mittels eines Beitragsgesuchformulars vor Beginn der Umsetzung der Massnahme Beiträge beantragt werden. Wir empfehlen daher, das Beitragsreglement zu lesen und die Bauherrschaft auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen.
Ebenfalls gilt es die Installation einer sogenannten Hagelschutzbox in Erwägung zu ziehen und mit der Bauherrschaft zu besprechen. Um individuell zu überprüfen, ob die Installation einer solchen Hagelschutzbox überhaupt möglich ist, können Sie sich direkt mittels des Kontaktformulars mit der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung in Verbindung setzen.
Überschwemmung
Schutzziel: Das Gebäude bleibt bis zur 100-jährlichen Überschwemmung intakt und im Untergeschoss trocken.
Grundlagen:
- Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz (BNPG)
- Regeln der Baukunde (Norm SIA 261/1 «Einwirkungen auf Tragwerke – Ergänzende Festlegungen»)
- Wegleitung der BGV Schutzmassnahmen gegen Schäden durch gravitative Naturgefahren
Sturm
Schutzziel: Das Gebäude hält allen Sturmwinden, die nicht als aussergewöhnlich heftig gelten (unter 75 km/h) schadlos stand. Es gibt keine abgerissenen Bauteile.
Grundlage:
- Regeln der Baukunde (Norm SIA 261/1 «Einwirkungen auf Tragwerke – Ergänzende Festlegungen»)
Hagel
Schutzziel: Bis zum 50-jährlichen Hagel entstehen keine Schäden an Fassade, Dach und daran befestigten Bauteilen wie Solaranlagen.
Im Kanton Basel-Landschaft müssen Bauteile, die dauerhaft der Witterung ausgesetzt sind, demnach einen Hagelwiderstand 3 (HW 3 – Hagelkorn mit einem Durchmesser von 3 cm) aufweisen.
Für bewegliche Elemente, wie z.B. Lamellenstoren, sind geeignete Massnahmen zu treffen, die diese vor der Schädigung in einen Schutzzustand bringen. Lamellenstoren werden z.B. mit dem System «Hagelschutz – einfach automatisch» vor einem drohenden Hagel automatisch eingezogen.
Grundlagen:
- www.hagelregister.ch
- Regeln der Baukunde (SIA 261/1)
Schnee
Erdrutsch, Steinschlag
Schutzziel: Das Gebäude bleibt bis zum 100-jährlichen Erdrutsch/Steinschlag intakt und schützt die sich darin befindenden Personen.
Grundlagen:
- Regeln der Baukunde (SIA 261/1)
- Wegleitung der BGV Schutzmassnahmen gegen Schäden durch gravitative Naturgefahren
Die Jährlichkeit beschreibt die Häufigkeit von Ereignissen: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein sogenannt 100-jährliches Ereignis an einem bestimmten Ort tatsächlich eintritt, beträgt 1 zu 100 oder 1 % pro Jahr.
Gebäude haben eine typische Lebensdauer von 50 Jahren oder mehr. Auf 50 Jahre betrachtet, liegt die Eintretenswahrscheinlichkeit eines 100-jährlichen Ereignisses bei 40 %. Dies entspricht ungefähr der Chance, dass Sie bei einem Münzwurf richtig liegen mit «Kopf» oder «Zahl»! Im selben Betrachtungszeitraum von 50 Jahren steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein 300-jährliches Ereignis mindestens einmal eintritt, auf 15 %. Dies entspricht der Wahrscheinlichkeit, mit einem einzigen Wurf eine 6 zu würfeln. Seltene Naturgefahren dürfen nicht unterschätzt werden!
Die Gefährdungsübersicht für den Kanton Basel-Landschaft ist auf dem Portal von GeoView BL einsehbar. Unter «Themen» können verschiedene Kartenansichten ausgewählt werden, wie z.B. folgende:
- Naturgefahrenkarte und Gefahrenhinweiskarte
- Gefährdungskarte Oberflächenabfluss
Für eine einfache Erstabklärung der Gefährdung am Standort eignet sich auch der Naturgefahren-Check.
grosse Kartenansicht in neuem Browserfenster öffnen
Legende
Beratung
Die Erstberatung durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) ist für Bauherrschaft, Gebäudeeigentümer, Planer und Behörden kostenlos. Die Fachexperten der BGV beantworten Fragen rund um den Gebäudeschutz.
Beiträge
Sämtliche Informationen zu den Kostenbeiträgen für freiwillige Schutz- und Präventionsmassnahmen finden Sie auf der Webseite der BGV.
Eine Übersicht über wichtige Dokumente, Formulare und Informationen zum Thema Gebäudeschutz vor Naturgefahren im Kanton Basel-Landschaft finden Sie hier.
Naturgefahren-Check
Elementarschadenprävention
Gräubernstrasse 18
4410 Liestal
+41 61 927 11 11
esp@bgv.ch
www.bgv.ch
Amt für Wald beider Basel
4450 Sissach
+41 61 552 56 59
afw@bl.ch
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