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Abschirmungsmassnahmen gegen Murgänge

Auffangdamm: Ein Auffangdamm kann kleine Murgänge vollständig aufhalten. Die dazu erforderliche Dammhöhe muss grösser sein als die Wirkungshöhe hwi (Summe aus Fliesshöhe hf, Stauhöhe hstau des Murgangs und dem Höhenzuschlag hγ). Ebenfalls nachzuweisen ist der ausreichende Ablagerungsraum für das Volumen des Murganges resp. der möglichen Murschübe während eines Ereignisses. Die statische Bemessung des Dammes richtet sich nach dem wirkenden Druck und dem Nachweis bezüglich Gleiten. Die Anschüttung des Terrains (erhöhte Anordnung) ist bei Neubauten oft die kostengünstigste und wirksamste Massnahme zur Risikoverminderung. So können Sie das gefährdete Objekt ganz vor Übermurung und Überschwemmung schützen (Stauhöhe beachten!). An Stellen mit hohen Fliessgeschwindigkeiten muss die Anschüttung gegen Erosion geschützt werden.

Ablenkmauer/Ablenkdamm: Mit Hilfe einer Ablenkmauer oder eines Ablenkdammes kann der Murgang in eine gewünschte Richtung umgelenkt werden. Ablenkbauwerke mit Ablenkwinkeln von 20° bis 30° können noch mit einem vertretbaren Aufwand erstellt werden. Sind die Umlenkwinkel grösser, werden die erforderlichen Bauwerkshöhen gross. Zudem ist dann das Abfliessen des Murganges nicht mehr gewährleistet. Als Massnahme für den Gebäudeschutz kommen sie vor allem am Rand von Siedlungen oder Gerinnen zum Einsatz oder im Bereich von Ausbruchstellen aus dem Gerinne. Die Höhe des Ablenkdammes bemisst sich analog zum Auffangdamm, wobei die Geschwindigkeitskomponente senkrecht zur Bauwerksachse massgebend ist. Bei der Bemessung der Höhe des Dammes oder der Mauer sind mögliche Ablagerungen vor dem Bauwerk zu berücksichtigen.

Spaltkeile leiten den Murgang am zu schützenden Gebäude vorbei. Der Keil wird direkt am oder unmittelbar vor dem Gebäude angeordnet. Der maximale Öffnungswinkel darf 60° nicht überschreiten (Gefährdungsbild 2). Zudem muss der Spaltkeil ausreichend hoch sein, damit er nicht überflossen werden kann. Dabei sind die Fliesshöhe des Murganges zu berücksichtigen sowie die Anzahl möglicher Murschübe pro Ereignis. Wird der Keil mit Flügelmauern seitlich am Objekt verlängert, sind gegebenenfalls weitere Schutzmassnahmen an den Seitenwänden nicht erforderlich. Ansonsten sind die üblichen Einwirkungen aus Druck und Reibung auch für die Seitenwände zu berücksichtigen.

Murgangnetze können im Wildbachverbau oder als direkte Schutzmassnahme vor dem Gebäude eingesetzt werden. Die Bemessung dieser Murgangnetze erfolgt gemäss WSL (2020). Wie beim Auffangdamm ist ein ausreichend grosser Ablagerungsraum vorzusehen. Beim Einsatz von Netzen zum Schutz gegen Hangmuren ist die Wasserableitung gesondert zu betrachten und allenfalls mit Hochwasserschutzmassnahmen zu kombinieren. Ein Wartungs- und Unterhaltsplan ist für Netzlösungen unabdingbar, damit diese als permanente Schutzmassnahme eingesetzt werden können.

Gilt für folgende Naturgefahren:

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