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Schutz bestehender Gebäude vor Rutschungen

In der Regel reichen die Informationen aus der Gefahrenkarte nicht aus für die Bemessung von Schutzmassnahmen gegen Rutschungen. Ziehen Sie frühzeitig einen Geologen oder Geotechniker bei und beachten Sie insbesondere die Norm SIA 267 «Geotechnik».

  • Stabilisierung einer flachgründigen Rutschmasse: Oft lassen sich bestehende Gebäude vor flachgründigen Rutschungen schützen, indem die Rutschmasse stabilisiert wird, beispielsweise mit Stützelementen, durch Drainagen oder ein Abflachen der Böschung.
  • Verstärkung des Tragwerks zum Schutz vor flachgründiger Rutschung: Sehen Sie ein verstärktes Tragwerk vor. Falls sich erdverlegte Leitungen im Einflussbereich der Rutschung befinden: Treffen Sie Sicherheits- und Überwachungsvorkehrungen wie Bodenschieber, Rohrbruchsicherungen, Ausziehsicherungen und Kontrollschächte.
  • Lastabtragung in den stabilen Untergrund: Falls die Rutschung unter die Fundationstiefe des Gebäudes reicht und sich vom Gebäude weg bewegt: Mittels Scheiben oder Mikropfählen lassen sich die Lasten in den stabilen Untergrund abtragen. Treffen Sie Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz erdverlegter Leitungen. Allenfalls ist es erforderlich, die Bodenplatte zu verstärken und einzelne Gebäudeteile auszurichten oder anzuheben.
  • Stabilisierung einer mittelgründigen Rutschmasse: Mit Stützelementen oder einer Tiefendrainage lässt sich die Rutschung möglicherweise stabilisieren. Bis der stabile Zustand erreicht ist, kann es zu Setzungen und Verschiebungen am Gebäude kommen. Allenfalls müssen die Bodenplatte verstärkt und einzelne Gebäudeteile ausgerichtet oder angehoben werden.
  • Ausrichtung des Gebäudes: Falls in der Planung bereits vorgesehen, können Sie bestehende Gebäude mit hydraulischen Pressen neu ausrichten und Verkippungen korrigieren. Sehen Sie bei sehr ungleichmässigen Bewegungen und Setzungen (Gefährdungsbild 6) zudem Verstärkungen an der Bodenplatte und an Aussenwänden vor, sofern die Konstruktionsart des Gebäudes dies zulässt.
Nationale Schutzziele
Vollzugshilfe «Schutz vor Massenbewegungsgefahren»

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