Massnahmen zur Bewältigung von Oberflächenwasser
Erster Schritt: Schätzen Sie ab, von wo wie viel Wasser oberflächlich zufliessen kann. Die Pflicht zum Aufnehmen von oberflächlich zufliessendem Wasser ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 689) verankert. Schutzmassnahmen dürfen die Gefährdung von benachbarten Grundstücken nicht wesentlich erhöhen.
Es stehen folgende Massnahmenvarianten zur Wahl – oft auch in Kombination:
- Retention: Retentionsmulden
- Versickerung: Versickerungsmulden, Versickerungsschächte in den Untergrund
- Durchleiten: Abflusskorridore über das Grundstück
- Sammeln und Abführen: Sammelrinnen und –schächte und Meteorleitungen
- Abschirmen: Dämme / Sperren um das Gebäude herum
Zweiter Schritt: Ermitteln Sie die auf dem Grundstück anfallende Wassermenge. Beziehen Sie dabei auch den Überlastfall von Dachentwässerungen ein.
Dritter Schritt: Erarbeiten Sie ein Massnahmenkonzept, mit dem sich das Gebäude vor dem gesamten Wasser schützen lässt. Planen Sie dabei auch die Fliessrichtung und -geschwindigkeit und den damit verbundenen Wellengang (Geschwindigkeitshöhe) mit ein. Ebenso zu berücksichtigen ist eine Überlastung der Entwässerung und Kanalisation (Überlastfall) – stauendes Wasser darf nicht ins Gebäude eintreten.