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Was Sie als Bauverwalter im Kanton Aargau beachten müssen

Neubauten müssen mit entsprechenden Schutzmassnahmen vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt werden, um dem Baugesetz sowie den Regeln der Baukunde (z. B. Schweizer Baunormen) zu entsprechen.

Die oben genannten Rahmenbedingungen gelten auch für An- und Umbauten. Allerdings kann der Schutz bestehender Bausubstanz bei einem An- oder Umbau mit verhältnismässigem Aufwand möglicherweise nicht gewährleistet werden. In diesem Fall muss zumindest die neue Bausubstanz die gesetzlichen Bedingungen erfüllen.

Im Idealfall zieht der Planer die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) bereits in der Konzeptphase beratend bei. Nachträgliche Massnahmen sind in der Regel teurer und nur schwer ins Gesamtbild einzufügen.

Die Baubewilligungsbehörde prüft die Plausibilität der geplanten Schutzmassnahmen vor Erteilung der Baubewilligung (Elemente der Baureife). Die AGV unterstützt die Baubewilligungsbehörde hierbei kostenlos. Senden Sie uns die mit dem Baugesuch eingereichten Dokumente per E-Mail. Die zuständigen Spezialisten prüfen die Einhaltung der Vorgaben.

Die AGV bietet zielgerichtete Schulungen für Bauverwalter bezüglich Umgang mit Überschwemmungsgefahren im Baubewilligungsverfahren an.

Den Behörden wird empfohlen, in der Baubewilligung auf den Hagelschutz und das versicherungsrelevante Schutzziel Hagelwiderstand 3 (HW 3 – Hagelkorn mit einem Durchmesser von 3 cm) hinzuweisen.

Beispiel:
Im Rahmen der Prüfung des Baugesuchs weist die Behörde auf eine bestehende Gefährdung hin und fordert den Hochwasserschutznachweis ein (siehe Merkblatt «Umsetzung des Überschwemmungsschutzes im Baubewilligungsverfahren»). Der Hochwasserschutznachweis wird geprüft, bei Bedarf mit Hilfe der AGV. Falls die Massnahmen ausreichend sind, wird der Hochwasserschutznachweis Teil der Baubewilligung und ist in diese zu integrieren.

Die Baubewilligungsbehörde prüft bei der Abnahme die Baute auf Übereinstimmung mit den bewilligten Plänen und mit den geforderten Massnahmen zum Schutz vor Überschwemmung.

Den Behörden wird empfohlen, die Funktionalität der Schutzmassnahmen durch den verantwortlichen Überschwemmungsschutz-Planenden bis zur behördlichen Bauabnahme prüfen und bestätigen zu lassen.


Beratung
AGV Aargauische Gebäudeversicherung

Abteilung Prävention
Bleichemattstrasse 12/14
5001 Aarau

+41 62 836 36 67
praevention@agv-ag.ch
www.agv-ag.ch

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