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Nationale Schutzziele

Schutzziele definieren die konkreten Anforderungen an ein Gebäude zum Schutz von Personen und Sachwerten. Diese Schutzziele sind umso höher anzusetzen, je höher der zu erwartende Schaden über die Nutzungsdauer des Gebäudes ist.

Naturgefahren-Check

Die Normen SIA 261 und SIA 261/1 definieren die Schutzziele für neue Gebäude und Anbauten. Zudem sind kantonale und kommunale Vorgaben zu respektieren, wobei diese die Anforderungen der beiden genannten Normen in der Regel nicht übersteigen. Folgende Schutzziele gelten für normale Wohn- und Geschäftsgebäude. Sie lassen sich bei Neu- oder Umbauten meist mit einfachen und kostengünstigen Massnahmen erreichen, sofern sie frühzeitig eingeplant werden.

Die Norm SIA 261/1 legt das 300-jährliche Ereignis fest als Schutzziel gegen gravitative Naturgefahren (Hochwasser, Erdrutsch, Murgang, Steinschlag, Lawine). Unter dem Begriff Hochwasser sind Überschwemmungen infolge ausufernder Seen, Flüsse und Bäche sowie Oberflächenabfluss zu verstehen. Dieselbe Norm legt das 50-jährliche Ereignis fest als Schutzziel gegen Hagel für normale Wohn- und Gewerbegebäude. In den meisten Fällen ist ein Hagelwiderstand HW3 (3 cm Korndurchmesser) für alle Bauteile der Gebäudehülle sinnvoll und einfach umsetzbar.

Die Norm SIA 261 legt die Schutzziele für Sturm, Schnee und Erdbeben wie folgt fest:

  • Sturm: 50-jährliches Ereignis
  • Schnee: 50-jährliches Ereignis
  • Erdbeben: 475-jährliches Ereignis

Bei Hinweisen auf ein stark erhöhtes Risiko (z.B. Sonderrisikoobjekte) kann ein höherer Schutz erforderlich sein. Wie viel Schutz es braucht, hängt primär von der Gebäudenutzung (gefährdete Personen und Sachwerte), der Art der Gefährdung, der Verletzlichkeit des Gebäudes sowie vom persönlichen Schutzbedürfnis ab. Letztlich können auch wirtschaftliche Überlegungen helfen, ein sinnvolles Gleichgewicht an Gebäudeschutz und erzielter Sicherheit herzustellen. Gegebenenfalls ist dies zu begründen und mit den Risikoträgern abzustimmen.

Wenn die Schutzziele für Neubauten nicht erreicht werden können, sind bei bestehenden Gebäuden Kriterien der Verhältnismässigkeit massgebend. Das Gebäude muss in jedem Fall einen minimalen Schutz bieten (Personensicherheit). Darüber hinaus gehende Massnahmen müssen sinnvoll und verhältnismässig sein. Betrachtet über die verbleibende Nutzungsdauer des Gebäudes oder Gebäudeelements (z.B. Fassade) soll der Nutzen einer Schutzmassnahme mindestens so hoch sein wie die hierfür aufgewendeten finanziellen Mittel. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kantonalen Gebäudeversicherung betreffend Objektschutzmassnahmen und lassen Sie sich von einer Fachperson beraten.

Eine Eintretenswahrscheinlichkei von 15% ist nicht unerheblich, wie das Würfel-Beispiel zeigt.

Die Jährlichkeit (auch "Wiederkehrperiode") beschreibt die Häufigkeit von Ereignissen: Ein sogenannt 300-jährliches Ereignis tritt innerhalb von einem Jahr mit einer Wahrscheinlichkeit von 1/300 (0.3 Prozent) ein.

Gebäude haben eine typische Lebensdauer von 50 Jahren oder mehr. Über einen Betrachtungszeitraum von 50 Jahren steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein 300-jährliches Ereignis mindestens einmal eintritt, auf 15 Prozent. Dies entspricht der Wahrscheinlichkeit, mit einem einzigen Wurf eine 6 zu würfeln. Seltene Naturgefahren dürfen nicht unterschätzt werden!

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