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Gute Beispiele

Sinnvolle und effektive Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren können bei allen Gebäuden geplant und umgesetzt werden - und zukünftige Schäden weitestgehend vermeiden. Dazu einige Beispiele:

Beim Neubau eines Mehrfamilienhauses wird der Hochwasserschutz passend zur Architektur mitgedacht.

Um allfällige spätere Schäden zu vermeiden, nahm der Bauherr schon bei der Planung eine Risikoanalyse vor: Bereits bei einem sogenannten 30-jährlichen Hochwasser könnte im Untergeschoss und in der Autoeinstellhalle grosser Sachschaden entstehen, denn das Haus befindet sich in einer Gefahrenzone.

Das Gebäude wurde hang- und strassenseitig mit Schutzmauern eingefasst. Im Bereich des Hauseingangs und der Abfahrt in die Einstellhalle sind die notwendigen Maueröffnungen mit Hochwasserschutztoren ausgestattet. Diese bieten nicht nur Sicherheit, sondern lassen das Haus wegen der gelungenen Integration in das architektonische Gesamtbild auch noch gut aussehen.

Nach einem Hagelereignis werden die Kunststoffteile auf dem Dach ersetzt – und richtig geschützt.

Bei einem schweren Hagelschlag wurden die gebogenen Polycarbonat-Doppelstegplatten, aus denen die Oberlichter bestanden, völlig zerstört.

Nach einer ersten notdürftigen Abdeckung wurden die Oberlichter fachgerecht instandgesetzt. Dabei erhielten sie auch vorgehängte Hagelschutzgitter.

Die Kosten für die Hagelschutzgitter betrugen aufgrund der grossen Flächen nur rund 200 Franken pro Quadratmeter Oberlicht. Die Kantonale Gebäudeversicherung übernahm davon 30 Prozent. Die erwartete Reduktion der Schäden in den nächsten 20 Jahren beträgt etwa das Fünffache der Kosten für die Schutzmassnahme.

Nach wiederholten Hochwasserschäden wird im Einkaufszentrum ein Hochwasserschutzkonzept umgesetzt.

Ein Einkaufszentrum wurde mehrfach überschwemmt und teilweise massiv beschädigt – mit einem Gesamtschaden im siebenstelligen Bereich.

Um Abhilfe zu schaffen, erhielt das Gebäude in einem ersten Schritt ein Hochwasserschutzkonzept. Dessen Ziel ist, das Gebäudeinnere jederzeit trocken zu halten. Zudem wurden Schutzabschnitte definiert, um beim Versagen eines Schutzelements nicht das gesamte Gebäude zu gefährden.

Dazu wurden alle relevanten Gebäudeöffnungen identifiziert, durch die Wasser in das Gebäude eindringen kann – und zwar auf Basis der bekannten Fliesswege und Fliesstiefen eines hundertjährlichen Hochwasserereignisses. Relevante Öffnungen sind Einfahrten und Lüftungsöffnungen der Einstellhalle, Öffnungen für Öltanks, Lichtschächte, die Fluchtröhre des Luftschutzkellers, diverse Fenster, der Haupteingang und einige Treppen.

Die teilmobilen Objektschutzmassnahmen wurden, abhängig vom erwarteten Verlauf, in drei Installationsprioritäten aufgeteilt. Dass Einstellhalle und Parkplatz teilüberflutet werden, ist bei einem Extremereignis zulässig. Ein solches findet statt, wenn die installierten Massnahmen überlastet sind oder zu wenig Zeit bleibt, um die äussere Schutzlinie zu erstellen.

Bei der Einfahrt der Garage, welche zuerst geflutet würde, ist ein automatisches Klappschott installiert. Verschiedene mobile Schotts zum Einstecken kommen bei Öffnungen zum Einsatz, bei denen mehr Zeit bis zur Flutung bleibt. Lichtschächte und Luftansaugungen sind erhöht, die Treppen mit einem Podest erweitert. Ein Einsatz- und Alarmierungsplan gewährleistet, dass die teilmobilen Hochwasserschutzmassnahmen zu jedem Zeitpunkt schnell installiert werden können.

Eine Garage im Untergeschoss kann nicht vor Hochwasser geschützt werden – und wird deshalb zum abgedichteten Kellerraum.

Bei einem Hochwasser wurden die Garage und das Untergeschoss eines Einfamilienhauses überschwemmt. Das Wasser floss von der Strasse über die Abfahrt direkt in die Garage und füllte das Untergeschoss.

In der Folge sollte die Garage vor Hochwasser gesichert werden. Dazu gab es aber am bisherigen Standort mit verhältnismässigem Aufwand keine Möglichkeit. Aus diesem Grund entschied sich der Besitzer, das Garagentor zuzumauern und aus der Garage einen Kellerraum zu machen. Die Abfahrt zur Garage wurde aufgefüllt und als Vorplatz ausgestaltet – diesmal mit Gefälle vom Haus weg.

Nun ist das Gebäude vor weiteren Überschwemmungsschäden geschützt. Die Garage wurde auf der anderen Seite des Gebäudes neu errichtet – an einer erhöhten Stelle, die nicht von Hochwasser bedroht ist.

Die Kosten für den Umbau der ursprünglichen Garage betrugen rund 10'000 Franken, wovon die Kantonale Gebäudeversicherung 40 Prozent übernahm. Die erwartete Reduktion allein der Gebäudeschäden in den nächsten 20 Jahren beträgt etwas das Doppelte der Kosten für die Schutzmassnahme.

Obwohl ein Mehrfamilienhaus in einer hochwassergefährdeten Zone steht, wird es wegen vorausschauender Planung nicht zu grösseren Schäden kommen.

Der Bauplatz für ein Mehrfamilienhaus liegt in einer Mulde, wo im Hochwasserfall eine Überschwemmungshöhe von 1,5 Metern prognostiziert wird.

Aufgrund der Lage wurde das gesamte Gebäudekonzept dem Gefährdungsbild angepasst. So liegen die untersten Wohnungen im Hochparterre, deutlich oberhalb des Gefahrenbereichs. Auch die Fenster des weiterhin betroffenen Untergeschosses wurden über der maximalen Hochwasserkote angeordnet.

Einzig die Einfahrt in die Einstellhalle bleibt im Gefahrenbereich. Sie ist deshalb mit einem automatischen Klappschott geschützt.

Relativ einfache bauliche Massnahmen schützen eine Tiefgarage dauerhaft vor Hochwasser – ohne dass es Notmassnahmen beim Ereignis braucht.

Obwohl es bisher noch keine Schäden durch Hochwasser gegeben hat, ist sich der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses bewusst, dass über die Zufahrt Wasser in die Einstellhalle und auch in die Kellerräume eindringen könnte. Neben dem Risiko für Gebäude und Einbauten könnte dies auch Personen gefährden.

Ein Ingenieurbüro konzipierte deshalb entsprechende Schutzmassnahmen: Damit bei Hochwasser kein Wasser in die Tiefgarage eindringen kann, ist die Zufahrt mit einer 33 cm hohen Kuppe versehen. Zudem ist der Parkplatz auf eine Seite hin abgesenkt, das Wasser kann sich nun maximal 22 cm aufstauen, bevor es über die abgesenkte Parkplatzkante abfliesst. Somit fliesst bei einem Ereignis kein Wasser vom Parkplatz in die Tiefgarage. Die gewählte Schutzmassnahme wirkt permanent, und es braucht keine zusätzlichen technischen oder organisatorischen Massnahmen.

Die Kosten für diese Objektschutzmassnahmen betrugen rund 60'000 Franken, wovon die Kantonale Gebäudeversicherung 30 Prozent übernahm. Die erwartete Reduktion der Schäden in den nächsten 20 Jahren beträgt etwa das Sechsfache der Kosten der Schutzmassnahme.

Dank eines Systems zum automatischen Einzug der Storen bei Sturm sind in Zukunft Schäden fast ausgeschlossen – Spareffekt garantiert.

Aufgrund seiner Exposition und der nutzungsbedingten Umstände erlebte ein Fabrikgebäude innerhalb von 25 Jahren nicht weniger als 11 Sturmschäden an den Storen. Schutzmassnahmen waren deshalb überfällig.

Lamellenstoren sind in verschiedenen Widerstandsklassen erhältlich. So sturmsicher wie Fenster und andere Bauteile der Gebäudehülle sind sie allerdings bei weitem nicht. Bei aufkommendem Sturm müssen Lamellenstoren deshalb eingezogen werden – auch wenn niemand anwesend ist.

Neu auf dem Dach installierte Windwächter messen jetzt regelmässig die lokale Windgeschwindigkeit und veranlassen ab einem bestimmten Wert den automatischen Einzug der Storen. Dazu muss die Windwiderstandsklasse der Storen, d.h. die zulässige Windgeschwindigkeit, bekannt sein. Mit dieser Information wird die Sensitivität des automatischen Einzuges eingestellt. Zusätzlich empfiehlt es sich, bei den Storen eine beheizbare Mechanik zu installieren, damit das System auch im Winter reibungslos funktioniert.

Die Kosten für diese Objektschutzmassnahme betrugen rund 2'500 Franken, wovon die Kantonale Gebäudeversicherung 40 Prozent übernahm. Die erwartete Reduktion der Schäden in den nächsten 20 Jahren beträgt nicht weniger als etwa das Dreissigfache der Kosten der Schutzmassnahme.

Nach einem Starkregen soll kein Wasser mehr in das Schulhaus eindringen – dank spezifischer Schutzmassnahmen an den Eingängen.

Die Platzentwässerung der Schulanlage wird in einen Bach abgeleitet, der am Grundstück vorbeifliesst. Weil dieser nach einem Starkregen Hochwasser führte, konnte das Wasser vom Vorplatz des Schulhauses nicht mehr abfliessen. Das Wasser drang durch den Haupt- und einen Nebeneingang in den Neubau.

Weil das Wasser in die Installationskanäle im Erdgeschoss weiterfloss, wurden Parkettböden, Schränke, Türen und vor allem wichtige Installationen beschädigt. Die Gesamt-Schadenssumme am Gebäude belief sich auf 366'000 Franken und der Schulunterricht wurde massiv gestört. Ohne Schutzmassnahmen dürfte sich ein ähnlicher Schaden innerhalb der nächsten 20 Jahre 2-3 Mal wiederholen. 

Im Zuge der Reparatur wurde beim Haupt- und Nebeneingang ein Klappschott angebracht. Bei weiteren gefährdeten Nebeneingangstüren wurde jeweils die Schwelle erhöht. So kann kein Oberflächenwasser mehr in das Gebäudeinnere gelangen. Aufgrund der hohen Eintretenswahrscheinlichkeit des Schadenereignisses erreichen diese relativ einfachen Schutzmassnahmen (Gesamtinvestition ca. 135‘000 Franken) einen wirksamen Schutz mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von Faktor 5.

Bei der letzten Überschwemmung stand das Wasser 1.5 Meter hoch. Beim nächsten Ereignis soll dadurch kein Schaden mehr entstehen.

Das Wohn- und Geschäftshaus aus den 1980-er Jahren befindet sich in einer historischen Altstadt, welche über die Jahrhunderte immer wieder einmal vom angrenzenden Fluss überschwemmt wurde. Die letzte Überschwemmung - mit Wasserhöhen von bis zu 1.50 m in den Altstadtgassen - verursachte bedeutende Schäden im Erd- und Untergeschoss des Gebäudes und führte zu Betriebsausfällen bei den im Erdgeschoss ansässigen Dienstleistungsbetrieben.

Die Erfahrung dieses Überschwemmungsereignisses hat die Gebäudeeigentümerschaft dazu bewogen, umfassende Objektschutzmassnahmen zu planen und umzusetzen. Aussenwände wurden bis auf das Hochwasserniveau vollständig abgedichtet, Lichtschächte verschlossen und Be- und Entlüftungsrohre aus dem Untergeschoss über das Hochwasserniveau geführt. Festverglaste Schaufenster sind auf Wasserdruck konstruiert und abgedichtet und die Flügelfenster durch Vorsatzscheiben geschützt. Die Eingänge sind mit Dammbalken-Systemen ausgerüstet, welche von den verantwortlichen Personen nach einem klar definierten Alarmierungs- und Interventionsplan eingebaut werden. Die Alarmierung erfolgt durch den SMS-Dienst der Gemeinde. Abwasserleitungen wurden mit Absperrhahnen versehen um einen Rückstau zu verhindern. Im Untergeschoss ist eine Pumpe installiert, welche Wasser ins Freie pumpen kann und das Gebäude verfügt über ein Notstromaggregat. Zusätzlich wurde die Ölheizung im Untergeschoss durch eine Gasheizung ersetzt und ins Erdgeschoss - über das Hochwasserniveau - verlegt. Ebenfalls sind die Elektrotableaus neu erhöht im Erdgeschoss angeordnet.

Überfahrbuckel bei Zufahrt verhindert Zufluss von Wasser zum Gebäude hin.

Zweimal innert kurzer Zeit wurden Garage, Keller und Heizungsraum des Wohnhauses überschwemmt. Bei sintflutartigem Regen floss viel Wasser über die Zufahrt auf das Gebäude zu und staute sich dort – ein für Oberflächenabfluss typisches Gefährdungsbild. Die Meteorschächte waren längst überlastet und trotz eilends verlegter Sandsäcke drang das Wasser bei der Garage ins Gebäude ein: Boiler, Heizung, Motorrad, Waschmaschine, Türen und Hausrat wurden unbrauchbar gemacht. Für Betroffene sind solche Überschwemmungen mit viel Ärger und Aufwand verbunden. Die Schäden an Gebäude und Hausrat belaufen sich schnell einmal auf 50'000 Franken.

Die Zuflusswege des Wassers in der Umgebung wurden analysiert und eine einfache und wirksame Lösung gefunden. Mit Erstellungskosten von 6'500 Franken wurde die Einfahrt mit einem Überfahrbuckel und Stellriemen neu gestaltet. Die Kantonale Gebäudeversicherung hat das Projekt finanziell unterstützt. Dem nächsten Gewitterregen können alle entspannt entgegensehen.

Ein bewusster Umgang mit Oberflächenabfluss

Bei sintflutartigem Regen floss viel Wasser vom angrenzenden Landwirtschaftsland auf das Gebäude zu und staute sich vor den Fenstern des Untergeschosses – ein für Oberflächenabfluss typisches Gefährdungsbild. Die neu angelegte Gartenanlage wurde verwüstet und das Wasser drang bei den Fenstern ins Gebäude ein. Im Untergeschoss befanden sich mehre Büros. Dank raschem Handeln fiel der Schaden am Gebäude und Garten mit rund 2'000 Franken gering aus.

Starke Regenfälle können jederzeit auftreten. Die Eigentümerschaft und die Kantonale Gebäudeversicherung haben gemeinsam eine Lösung gefunden, damit sich ein solcher Schaden nicht wiederholen kann: Ein kleiner Abflusskorridor mit einem künstlichen und robusten "Bachbett" lässt das Wasser geplant und schadlos abfliessen. Die Kantonale Gebäudeversicherung hat diese Präventionsmassnahme finanziell unterstützt.

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