Zum Inhalt springen

Was Sie als Eigentümer und Bauherr im Kanton Basel-Landschaft beachten müssen

Erklärvideo zum Gebäudeschutz vor Naturgefahren - am Beispiel eines Kartonhauses

Mit Klick auf diese Schaltfläche werden Videos von YouTube auf der gesamten Website eingebettet. YouTube kann diesfalls Daten über Sie sammeln.

Sie möchten demnächst im Kanton Basel-Landschaft ein Haus bauen? Dazu sollten Sie beachten, dass der Schutz vor Naturgefahren beim Bau obligatorisch ist. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über mögliche Gefahren und Tipps, wie Sie diesen begegnen können:

Blitzeinschlag im Siedlungsgebiet bei einem Sommergewitter, Wetterleuchten im Hintergrund.

Mit den geeigneten Präventionsmassnahmen können im Brandfall grössere Schäden verhindert werden. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die mögliche Installation von Rauchmeldern, Blitzschutzanlagen, Überspannungsschutz oder Brandschutzschaltern.

Auch empfiehlt es sich in den meisten Fällen, im Gebäude auf präventiver Basis mindestens einen Handfeuerlöscher und eine Löschdecke zu lagern. Damit können Sie bei kleineren Bränden bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr reagieren und grössere Schäden verhindern.

Weitere Tipps und Tricks zu Feuer und Blitzschlag finden Sie auf der Webseite der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung sowie bei der Beratungsstelle für Brandverhütung.

Weil sich Wasser vor der Aussentüre aufstaut, bricht diese plötzlich und das ganze Untergeschoss wird binnen Minuten geflutet.

Mit Klick auf diese Schaltfläche werden Videos von YouTube auf der gesamten Website eingebettet. YouTube kann diesfalls Daten über Sie sammeln.

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, ob Sie diese eine Umgebungsmauer neben Ihrem Haus beim nächsten Umbau nicht einfach abreissen sollten? Doch genau diese Umgebungsmauer könnte Ihr Gebäude bei einer allfälligen Überschwemmung vor grossen Schäden bewahren.

Oft ist man sich als Laie nicht bewusst, ob sich das eigene Gebäude bei einer Überschwemmung in einem gefährdeten Gebiet befindet. Klären Sie dies frühzeitig ab und treffen Sie, falls nötig, geeignete Präventionsmassnahmen.

Die Mitarbeitenden der Elementarschadenprävention der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung. Alternativ finden Sie auf der Gefährdungskarte für Oberflächenabfluss bereits wichtige und hilfreiche Informationen.

Im Kanton Basel-Landschaft gibt es praktisch jedes Jahr kraftvolle Stürme, welche Schäden an den Gebäuden hinterlassen. Durch den Klimawandel kommen diese immer öfter und mit zunehmender Heftigkeit.

Lassen Sie Ihr Gebäude deshalb regelmässig durch einen Dachdecker oder Fassadenbauer überprüfen, um sicher zu sein, dass alle Bauteile der Gebäudehülle über eine ausreichende Sturmfestigkeit verfügen.

Videoanimation: Wirkung von Wind auf Gebäude - Strömungslinien, Druck- und Sogkräfte

Mit Klick auf diese Schaltfläche werden Videos von YouTube auf der gesamten Website eingebettet. YouTube kann diesfalls Daten über Sie sammeln.

Befestigen oder verstauen Sie ausserdem lose Gegenstände ausserhalb des Gebäudes, sodass diese durch den Sturm nicht in Ihre oder in fremde Fenster und sonstige Bauteile geweht werden.

Durch Stürme werden jedes Jahr zahlreiche Sonnenstoren beschädigt oder sogar komplett zerstört. Sturmschäden an ausgedrehten Sonnenstoren sind durch die Elementarschadenversicherung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung nicht gedeckt, da sie voraussehbar und vermeidbar sind. Mit der Wetteralarm-App werden Sie stets frühzeitig informiert, sollte in Ihrem Gebiet zeitnah ein Sturm aufkommen. Zusätzlich empfiehlt es sich, vor jedem Verlassen des Hauses immer die Sonnenstoren einzudrehen.

Hagelschläge sind in der Schweiz keine Seltenheit. Dabei können hierzulande Hagelkörner mit einem Durchmesser von über 5cm vom Himmel prasseln. Schäden können allerdings auch schon durch kleinere Hagelkörner entstehen. Nutzen Sie auch hierfür die Wetteralarm-App zur frühzeitigen Erkennung allfälliger Hagelereignisse.

Schützen Sie zusätzlich besonders empfindliche oder exponierte Bauteile mit Schutzglas oder Gittern.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man bei einem Hagelereignis die Fenster mit heruntergedrehten Storen schützen sollte. Moderne Fenster sind aber in den allermeisten Fällen sicher und werden durch den Hagel keine Schäden davontragen. Die Storen jedoch schon. Um Hagelschäden an Storen zu vermeiden, ziehen Sie diese deshalb frühzeitig hoch oder installieren zur Unterstützung ein automatisches Hagelschutzsystem.

Video: Die Funktionsweise des kostenlosen Warnsignals «Hagelschutz - einfach automatisch»

Mit Klick auf diese Schaltfläche werden Videos von YouTube auf der gesamten Website eingebettet. YouTube kann diesfalls Daten über Sie sammeln.

Die Schweiz erlebt fast jedes Jahr Schneefälle. Dadurch kann auf Dächern eine grosse Schneelast entstehen. Sollten diese Schneemassen abrutschen, können sowohl hervorstehende Bauteile abgerissen als auch darunter stehende Personen ernsthaft verletzt werden. Um dies zu vermeiden, können auf den Dächern sogenannte Schneestopper installiert werden. Bitte lassen Sie diese jedoch von einem Experten installieren und steigen Sie aufgrund der Sturzgefahr nicht selbst auf das Dach.

Es wäre ein Irrtum, zu glauben, Steinschlag und Erdrutsch gäbe es nur im alpinen Raum. Auch bei uns können sich durch Wettereinfluss einzelne Steinblöcke oder sogar ganze Felsmassen lösen und zu heftigen Gebäudeschäden führen. Diese Schäden lassen sich verhindern.

Informieren Sie sich frühzeitig, ob sich Ihr Gebäude in einer Gefahrenzone befindet. Auf dem Onlineportal von GeoView BL können Sie nach Ihrer Adresse suchen und unter «Themen» die Naturgefahrenkarte einblenden. Alternativ können Sie sich auch bei Ihrer Gemeinde danach informieren oder im Naturgefahren-Check nach Ihrem Standort suchen.

Bei einer Gefährdung empfiehlt es sich, Fachleute hinzuziehen, um allfällige Schutzmassnahmen wie Felssicherungen oder Fangnetze zu installieren.

Überschwemmung

Schutzziel: Das Gebäude bleibt bis zur 100-jährlichen Überschwemmung intakt und im Untergeschoss trocken.

Grundlagen:

  • Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz (BNPG)
  • Regeln der Baukunde (Norm SIA 261/1 «Einwirkungen auf Tragwerke – Ergänzende Festlegungen»)
  • Wegleitung der BGV Schutzmassnahmen gegen Schäden durch gravitative Naturgefahren

Sturm

Schutzziel: Das Gebäude hält allen Sturmwinden, die nicht als aussergewöhnlich heftig gelten (unter 75 km/h) schadlos stand. Es gibt keine abgerissenen Bauteile.

Grundlage:

  • Regeln der Baukunde (Norm SIA 261/1 «Einwirkungen auf Tragwerke – Ergänzende Festlegungen»)

Hagel

Schutzziel: Bis zum 50-jährlichen Hagel entstehen keine Schäden an Fassade, Dach und daran befestigten Bauteilen wie Solaranlagen.

Im Kanton Basel-Landschaft müssen Bauteile, die dauerhaft der Witterung ausgesetzt sind, demnach einen Hagelwiderstand 3 (HW 3 – Hagelkorn mit einem Durchmesser von 3 cm) aufweisen.

Für bewegliche Elemente, wie z.B. Lamellenstoren, sind geeignete Massnahmen zu treffen, die diese vor der Schädigung in einen Schutzzustand bringen. Lamellenstoren werden z.B. mit dem System «Hagelschutz – einfach automatisch» vor einem drohenden Hagel automatisch eingezogen.

Grundlagen:

Schnee

Schutzziel: Dach, Aussenwände sowie Vordächer, Oberlichter und Solaranlagen halten bis zum 50-jährlichen Ereignis der Schneelast stand. Das Abrutschen von Schnee darf weder Personen noch tieferliegende Gebäudeteile schädigen.

Grundlagen:

Erdrutsch, Steinschlag

Schutzziel: Das Gebäude bleibt bis zum 100-jährlichen Erdrutsch/Steinschlag intakt und schützt die sich darin befindenden Personen.

Grundlagen:

Die Jährlichkeit beschreibt die Häufigkeit von Ereignissen: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein sogenannt 100-jährliches Ereignis an einem bestimmten Ort tatsächlich eintritt, beträgt 1 zu 100 oder 1 % pro Jahr.

Gebäude haben eine typische Lebensdauer von 50 Jahren oder mehr. Auf 50 Jahre betrachtet, liegt die Eintretenswahrscheinlichkeit eines 100-jährlichen Ereignisses bei 40 %. Dies entspricht ungefähr der Chance, dass Sie bei einem Münzwurf richtig liegen mit «Kopf» oder «Zahl»! Im selben Betrachtungszeitraum von 50 Jahren steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein 300-jährliches Ereignis mindestens einmal eintritt, auf 15 %. Dies entspricht der Wahrscheinlichkeit, mit einem einzigen Wurf eine 6 zu würfeln. Seltene Naturgefahren dürfen nicht unterschätzt werden!

Die Gefährdungsübersicht für den Kanton Basel-Landschaft ist auf dem Portal von GeoView BL einsehbar. Unter «Themen» können verschiedene Kartenansichten ausgewählt werden, wie z.B. folgende:

  • Naturgefahrenkarte und Gefahrenhinweiskarte
  • Gefährdungskarte Oberflächenabfluss

Für eine einfache Erstabklärung der Gefährdung am Standort eignet sich auch der Naturgefahren-Check.


grosse Kartenansicht in neuem Browserfenster öffnen

Legende
Legende zur Gefährdungskarte Oberflächenabfluss

Beratung

Die Erstberatung durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) ist für Bauherrschaft, Gebäudeeigentümer, Planer und Behörden kostenlos. Die Fachexperten der BGV beantworten Fragen rund um den Gebäudeschutz.

Beiträge

Sämtliche Informationen zu den Kostenbeiträgen für freiwillige Schutz- und Präventionsmassnahmen finden Sie auf der Webseite der BGV.

Eine Übersicht über wichtige Dokumente, Formulare und Informationen zum Thema Gebäudeschutz vor Naturgefahren im Kanton Basel-Landschaft finden Sie hier.


Naturgefahren-Check
Fachberatung
Basellandschaftliche Gebäudeversicherung

Elementarschadenprävention
Gräubernstrasse 18
4410 Liestal
+41 61 927 11 11
esp@bgv.ch
www.bgv.ch

Amt für Wald beider Basel
4450 Sissach
+41 61 552 56 59
afw@bl.ch
www.baselland.ch

Wenn Sie das Profil wechseln, gelangen Sie zu einem anderen Seitenaufbau und Detaillierungsgrad der Inhalte.

Profil wechseln