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SNBS-Indikator 204.2 «Naturgefahren und Erdbebensicherheit»

Dieses Bewertungstool führt Schritt für Schritt durch die Bearbeitung des Indikators 204.2 «Naturgefahren und Erdbebensicherheit» des Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS Hochbau 2.1 und liefert passende Empfehlungen zum Gebäudeschutz.

1) Angaben zum Projekt und Analyse der Standortqualität

Einstiegsfragen

Mit den folgenden Einstiegsfragen lässt sich der Schutzbedarf bezüglich Naturgefahren einfach bestimmen. Die Schutzziele werden gemäss SIA 261:2020 und SIA 261/1:2020 nach Bauwerksklasse abgestuft. Die Folgen eines Betriebsunterbruchs oder anderweitig hohe Risiken (z.B. besonders verletzliche Personengruppen) können höhere Schutzziele rechtfertigen. Deshalb ist ein frühzeitiger Risikodialog mit der Bauherrschaft, den späteren Nutzern/Betreibern und weiteren Risikoträgern wichtig.







Ermittlung der lokalen Gefährdung

Massgebend für die Standortqualität (Messgrösse 1) ist die lokale Gefährdung durch gravitative Naturgefahren, basierend auf den kantonalen Gefahren- und Intensitätskarten sowie der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss. Diese Grundlagen finden Sie im nachfolgenden «Naturgefahren-Check» und im kantonalen Geoportal. Die Naturgefahren Hagel, Sturm, starker Regen, Schnee und Erdbeben sind unabhängig vom Gebäudestandort überall relevant. Dies erfordert eine entsprechend angepasste Bauweise und Nutzung.

Naturgefahren-Check: Durch die Eingabe einer Adresse oder Koordinate finden Sie eine einfache Gefahrenübersicht für den gesuchten Standort (öffnet sich in einem neuen Tab).



Lokale Gefährdung gemäss Gefahren- und Gefährdungskarten:
Vorsicht: Aufgrund der Bauwerksklasse sind auch Bereiche der Restgefährdung infolge Extremhochwasser (EHQ, Signatur i.d.R. gelb-weiss gestreift) zu berücksichtigten. Als Sicherheitsfaktoren für die Tragsicherheit kommen ein Bedeutungsbeiwert und ein Höhenzuschlag zur Anwendung (siehe SIA 261/1:2020).


Schutzziel: 300-jährliches Hochwasser

Schutzziel: Extremhochwasser EHQ / 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.2 + Höhenzuschlag: 0.3)

Schutzziel: Extremhochwasser EHQ oder 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.5 + Höhenzuschlag: 0.5)



Schutzziel: 300-jährliches Ereignis

Schutzziel: 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.2 + Höhenzuschlag: 0.3)

Schutzziel: 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.5 + Höhenzuschlag: 0.5)



Schutzziel: 300-jährliches Ereignis

Schutzziel: 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.2)

Schutzziel: 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.5)



Schutzziel: 300-jährliches Ereignis

Schutzziel: 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.2)

Schutzziel: 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.5)



Schutzziel: 300-jährliches Ereignis

Schutzziel: 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.2)

Schutzziel: 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.5)



Schutzziel: 300-jährliches Ereignis

Schutzziel: 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.2)

Schutzziel: 300-jährliches Ereignis (Bedeutungsbeiwert: 1.5)



Schutzziel: 300-jährlicher Oberflächenabfluss

Schutzziel: 300-jährlicher Oberflächenabfluss

Schutzziel: 300-jährlicher Oberflächenabfluss


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Anforderungen an den Hagelwiderstand:
  • Dach/Fassade: Das minimale Schutzziel zur Erfüllung des SNBS-Indikators 204.2 bezüglich Hagel ist schweizweit HW3 (Hagel bis 3 cm Durchmesser verursacht keine Schäden). Nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen treten solche Ereignisse vielerorts bereits alle 20 Jahre auf, weshalb dieses Schutzziel eher nach oben korrigiert werden sollte (Erläuterungen zu den Hagelgefährdungskarten). Wählen Sie geprüfte Bauteile gemäss «Hagelregister» mit einem möglichst hohen Hagelwiderstand, sofern der Mehrpreis verhältnismässig ist.
  • Aussenliegende Storen: Warnsystem «Hagelschutz - einfach automatisch» empfohlen.
Anforderungen an den Hagelwiderstand:
  • Dach/Fassade: Das minimale Schutzziel zur Erfüllung des SNBS-Indikators 204.2 bezüglich Hagel ist schweizweit HW3 (Hagel bis 3 cm Durchmesser verursacht keine Schäden). Nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen treten solche Ereignisse vielerorts bereits alle 20 Jahre auf, weshalb dieses Schutzziel eher nach oben korrigiert werden sollte (Erläuterungen zu den Hagelgefährdungskarten). Für besonders wertvolle oder sicherheitsrelevante Bauteile wird ein höherer Hagelwiderstand empfohlen, sofern gemäss «Hagelregister» entsprechende Produkte verfügbar sind. Dasselbe gilt bei hohen Ansprüchen an die Ästhetik der hagelexponierten Bauteile (z.B. wenn keine Dellen in Bauteilen aus Blech oder Aluminium in Kauf genommen werden.
  • Aussenliegende Storen: Aufgrund der Bauwerksklasse wird von grossen Storenflächen ausgegangen. Diese sind wirksam zu schützen (z.B. mit dem Warnsystem «Hagelschutz - einfach automatisch»).

2) Beurteilung der Gebäudequalität

Die folgenden Angaben zum Gebäude beschreiben das Schadenpotential und unterstützen die Wahl geeigneter Schutzmassnahmen.

Analyse des Schadenpotentials bezüglich Überschwemmung:











Überprüfung der Erdbebensicherheit bestehender Gebäude gemäss SIA 269/8

Beauftragen Sie einen auf Erdbeben spezialisierten Ingenieur zur Überprüfung der Erdbebensicherheit gemäss SIA 269/8. Die Notwendigkeit zur Überprüfung der Erdbebensicherheit ist in jedem Fall gegeben, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
  • Die Baukosten für die baulichen Massnahmen übersteigen 1 Million Franken oder 10 % des Gebäudeversicherungswerts.
  • Das Tragwerk wird durch bauliche Eingriffe geschwächt resp. sein Erdbebenverhalten wird geschwächt.
  • Bei Dachgeschossausbauten nehmen die Lasten um mehr als 10 % zu.

Massnahmen zur Optimierung des Gebäudeschutzes:

Gravitative Naturgefahren:


Schutz vor Wind, Regen und Schnee:

Hagelschutz des Dachs:
Hagelschutz der Fassade:
Hagelschutz für Storen:

Erdbebensicherheit:


Gravitative Naturgefahren:

Schutz vor Wind, Regen und Schnee:
Hagelschutz des Dachs:
Hagelschutz der Fassade:
Hagelschutz für Storen:

Schutz vor Erdbeben (Erneuerung):


Zu erbringende Nachweise:

  • Die Tiefgarage ist bis zur Wirkungshöhe gemäss SIA 261/1 und SIA 4002 vor Hochwasser und Oberflächenabfluss geschützt.
  • Die Tiefgarage ist mit verhältnismässigen Massnahmen, mindestens aber bis zum 100-jährlichen Ereignis permanent vor Hochwasser und Oberflächenabfluss geschützt.
  • Geschosse mit intensiver/sensibler Nutzung sind permanent vor Überflutung geschützt. Die Fluchtwege müssen im Fall einer Überflutung gefahrlos benutzt werden können. Ein Notfallkonzept und zusätzliche Massnahmen minimieren das Betriebsausfallrisiko.
  • Die Ruheposition des Lifts liegt höher als die maximale Überschwemmungstiefe (Wirkungshöhe). Die Fluchtwege müssen im Fall einer Überflutung gefahrlos benutzt werden können.
  • Es werden Massnahmen zum Schutz der technischen Installationen getroffen (Verhinderung Wassereintritt in betreffende Geschosse, zusätzliche Massnahmen zur Schadenminderung im Ereignisfall z.B. durch Höherstellen der Apparate).
  • Die Fassade wird mindestens bis zur Wirkungshöhe gemäss SIA 261/1 und SIA 4002 so abgedichtet und robust ausgestaltet, damit sie bei einem Hochwasser keinen Schaden erleiden kann.
  • Die Fassade wird mindestens bis zum 100-jährlichen Hochwasser permanent abgedichtet und robust ausgestaltet, damit sie bei einem Hochwasser keinen Schaden erleiden kann.
  • Hagelexponierte Bereiche der Gebäudehülle bestehen aus hagelunempfindlichen Materialien / hagelgeprüften Produkten mit Hagelwiderstand von mind. HW4.
  • Hagelexponierte Bereiche des Dachs bestehen aus hagelunempfindlichen Materialien / hagelgeprüften Produkten (mind. Hagelwiderstand HW3).
  • Hagelexponierte Bereiche der Fassade bestehen aus hagelunempfindlichen Materialien / hagelgeprüften Produkten (mind. Hagelwiderstand HW3).
  • Storen sind mit einem automatischen Hagelwarnsystem ausgestattet.
  • Solaranlagen erreichen mindestens den gemäss SIA 261/1 geforderten Hagelwiderstand und werden normgemäss befestigt (Schutz auch gegen Wind und Schneedruck).
  • Lichtkuppeln erreichen mindestens den gemäss SIA 261/1 geforderten Hagelwiderstand.
  • Bemessung des Tragwerks gemäss SIA 261 und Schutz von Gebäudehülle und Aufbauten vor Wind und Schneedruck.
  • Es werden Massnahmen ergriffen zum Schutz von Storen und Markisen vor Wind (z.B. Montage Windwächter).
  • Bemessung des Tragwerks gemäss SIA 261 sowie Sicherung nichttragender Bauteile, Installationen und Einrichtungen (SBIE).
  • Konzeption und Bemessung von Tragwerk und Gebäudehülle zum Schutz vor gravitativen Naturgefahren gemäss SIA 261/1.
  • Nachweis Verhältnismässigkeit zum Schutz vor gravitativen Naturgefahren vorliegend (z.B. mit Prevent-Building).
  • Nachweis Erdbebensicherheit gemäss SIA 261 oder SIA 269/8 vorliegend (Erfüllungsfaktor ≥ 1).
  • Nachweis Erdbebensicherheit gemäss SIA 269/8 vorliegend (Erfüllungsfaktor > Mindesterfüllungsfaktor).
  • Nachweis Erdbebensicherheit gemäss SIA 269/8 vorliegend (Erfüllungsfaktor = Mindesterfüllungsfaktor).

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SNBS-Bewertung:

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