Zum Inhalt springen

Blitze – eine nicht zu unterschätzende Naturgewalt

Während der Sommermonate von Mai bis September werden Gewitter nicht selten von Blitz und Donner begleitet und können spektakuläre Bilder liefern. Wenn das Gewitter immer näherkommt, ist aber Vorsicht geboten. Im Durchschnitt schlagen in der Schweiz 150'000 Blitze pro Jahr ein. Sie haben eine gewaltige Zerstörungskraft und sind eine ernst zu nehmende Gefahr für Gebäude und dessen Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei können Blitzschläge selbst ohne einen direkten Treffer beträchtlichen Schaden anrichten.

Die Einschlagstelle eines Blitzes erreicht Temperaturen von bis zu 30'000 Grad – fünfmal so heiss wie die Oberfläche der Sonne. Schlägt der Blitz in feuchte Wände, Balken oder Bäume ein, verdampft das Wasser schlagartig. Dächer, Kamine, Verputze, Mauersteine oder Bäume werden aufgesprengt. Leicht entzündliche Stoffe brennen explosionsartig ab und es kann sich innert Minuten ein Vollbrand entwickeln. Zwischen 2003 und 2022 ging ein Drittel aller Brände in der Schweiz auf das Konto von Blitzschlägen.

Selbst wenn der Blitz nicht direkt einschlägt, kann er grossen Schaden anrichten. Von der Einschlagstelle breitet sich der Blitzstrom im Boden in alle Richtungen aus und kann leicht das Stromnetz erreichen. Mit Spannungen von mehreren Millionen Volt kann ein Blitzschlag so über Distanzen von bis zu zwei Kilometer elektrische Installationen und Geräte lahmlegen. Fliesst der Blitzstrom über das Stromnetz ins Gebäude, verursacht er Überspannungen an Heizungen, Fernsehern und anderen elektrischen Geräten, was zu Bränden oder Explosionen führen kann. Die Schäden durch diese indirekten Blitzschläge sind kleiner als die eines direkten Einschlags, dafür viel häufiger. Die Schadensumme ist somit bei beiden Fällen etwa gleich. Zusammengenommen sind es in den 19 Kantonen mit Kantonalen Gebäudeversicherungen (das entspricht 80 Prozent des Schweizer Gebäudebestandes) rund 6 Millionen Franken im Jahr.

Blitzschutz ist meist freiwillig

In der Schweiz ist das Ausrüsten von Gebäuden mit einer Blitzschutzanlage nicht allgemein vorgeschrieben. Eine Pflicht zum Blitzschutz besteht lediglich in bestimmten Fällen. Etwa für besonders hohe oder topographisch exponierte Gebäude, für grössere landwirtschaftliche Bauten oder Industrieanlagen mit Gefahrenpotenzial sowie für Räume mit grosser Personenbelegung wie zum Beispiel Schulen, Spitäler oder Museen. Über 80 Prozent der Gebäude in der Schweiz sind nicht mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet.

Seit 2004 dürfen Blitzschutzanlagen nur noch von zertifizierten Fachpersonen erstellt werden. 2005 wurden Brandschutzrichtlinien eingeführt, die vorgeben, welche Anforderungen eine Blitzschutzanlage erfüllen muss und welche Einrichtungen mit einem Blitzschutz auszurüsten sind. Davor gab es keine definierten Richtlinien zur Installation von Blitzschutzanlagen. Die Schäden durch Blitzschläge sind in den vergangenen drei Jahrzehnten zurückgegangen – wahrscheinlich auch wegen der seither eingeführten Regelungen.

Entwicklung von Schäden durch Blitzeinschlag in Gebäude in Gebieten mit einer Kantonalen Gebäudeversicherung.
Über die letzten drei Jahrzehnte haben durch Blitze verursachte Gebäudeschäden deutlich abgenommen. Schäden durch indirekten Blitzschlag sind dabei viel häufiger als solche durch Direkten (siehe Abbildung links), die Schadensumme ist jedoch bei beiden Ursachen ähnlich (siehe Abbildung rechts).

Umfassender Schutz vor Blitzschäden

Fangeinrichtung mit Blitzableiter auf einem Hausdach.

Es gibt zwei Arten von Blitzschutz: Den Äusseren und den Inneren. Vor direkten Blitzschlägen schützt der äussere Blitzschutz oder Blitzableiter. Dabei wird meist das Dach durch ein grobmaschiges Netz von Kupferdrähten, dem Fangleiter, abgeschirmt. Weitere Drähte oder leitende Gebäudeteile leiten den Stromstoss in den Boden ab, wo er durch eine Erdungsanlage unschädlich gemacht wird.

Vor indirekten Blitzschlägen schützt der innere Blitzschutz. Er besteht einerseits aus einem geerdeten Spannungsausgleich zwischen den verschiedenen Stromleitern (inklusive metallener Gas- oder Wasserrohre), andererseits aus einer Schutzschaltung, welche die sehr hohen Spannungen bei einem Blitzschlag über mehrere Stufen abbaut. Der Kombi-Überspannungsableiter vereint diese Stufen in einem Gehäuse und lässt sich kompakt im Hauptverteilerkasten des Gebäudes unterbringen. Ergänzend können Steckleisten mit Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schutzschalter) eingesetzt werden. Diese bieten auch in einem Haus ohne Blitzschutzanlage einen begrenzten Schutz für empfindliche Geräte.

Eine Blitzschutzanlage bedarf einer umfassenden Planung und muss zwingend von zertifiziertem Fachpersonal installiert werden.

Blitzschutz lohnt sich

Es kursieren einige Fehlinformationen zum Schutz vor Blitzen, die sich hartnäckig halten. Beispielsweise dass man in der Nähe von Türmen und elektrischen Leitungen vor direkten Blitzeinschlägen geschützt ist, dass Blitzableiter die Blitze anziehen oder der Blitz nicht zweimal am selben Ort einschlägt.

Doch: Blitze sind unberechenbar und können durchaus mehrmals am gleichen Ort einschlagen. Ein Blitzschutzsystem verhindert keine Einschläge, schützt jedoch das Gebäude und dessen Bewohnerinnen und Bewohner vor Schäden.

Mit einer kompletten Blitzschutzanlage ist ein Gebäude zuverlässig vor Blitzschäden geschützt. Die Kosten für diesen Schutz sind dabei überschaubar ­– man rechnet mit 1 bis 2 Prozent des Gebäudeversicherungswerts. Angesichts der beträchtlichen Schäden, die Blitze verursachen können, lohnt sich diese Investition in jedem Fall. Umso mehr da man in etlichen Kantonen von Unterstützungsbeiträgen der Kantonalen Gebäudeversicherung profitieren kann.

Wie Sie sich bei einem nahenden Gewitter mit Blitz und Donner verhalten und was Sie vor allem im Freien beachten sollten, finden Sie unter: Naturgefahren/Blitzschlag

Zurück

Wenn Sie das Profil wechseln, gelangen Sie zu einem anderen Seitenaufbau und Detaillierungsgrad der Inhalte.

Profil wechseln