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Hochwasserschutz mit Dämmen und Rampen

Zum Schutz vor gravitativen Naturgefahren bietet die Umgebungsgestaltung viel Potential. Die Möglichkeiten reichen von kleinen Niveauunterschieden bis zu Hochwasserschutzdämmen.

Mit Erddämmen lassen sich bestehende Gebäude vor Wasser schützen. Dieser Schutz stellt sehr oft eine landschaftsplanerisch gute Lösung dar. Das Wasser wird nach Möglichkeit entlang der Grundstücksgrenze abgeleitet. Beachten Sie, dass Dritte dadurch nicht zusätzlich gefährdet werden. Regenwasser, das zwischen Gebäude und Abschirmung anfällt, ist gemäss SN 592‘000 abzuführen.

  • Permanente Schutzmassnahmen: Bei Dämmen und Mauern sind die üblichen Nachweise bezüglich Standfestigkeit, Kippen, Gleiten, Setzungen, äusserer und innerer Erosion, hydraulischem Grundbruch und Dichtigkeit zu erbringen. Leckwasser und unterströmtes Sickerwasser muss in Pumpensümpfen aufgefangen werden. Dies ist insbesondere in Gebieten mit langer Überschwemmungsdauer wichtig (vgl. Müller, 2013). Zudem ist ein Rückstau über die Kanalisationen zu verhindern.
  • Temporäre Schutzmassnahmen: Wenn genügend Vorwarnzeit, eine zuverlässige Alarmierung und eine Notfallorganisation gegeben sind, können temporäre Vorkehrung vorgesehen werden, beispielsweise hochziehbare oder hochklappbare Konstruktionen.

Bei beschränkten Platzverhältnissen kann Wasser mit Stellriemen und Mauern abgeleitet werden. Die Wirkungsweise ist dieselbe wie bei Erddämmen.

 

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